Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.11.1996

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.03.1996 - 19 U 139/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2037
OLG Köln, 15.03.1996 - 19 U 139/95 (https://dejure.org/1996,2037)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.1996 - 19 U 139/95 (https://dejure.org/1996,2037)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 1996 - 19 U 139/95 (https://dejure.org/1996,2037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 145 ff., 282; WEG § 12
    Keine Zustimmung des Verwalters zum Verkauf einer Eigentumswohnung bei ernsthaften Zweifeln an der Solvenz des Käufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1296
  • NJW-RR 1997, 336 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92

    Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.1996 - 19 U 139/95
    Ein darauf gegründeter Schadensersatzanspruch des Klägers setzt voraus, daß der Verwalter seine Zustimmung bei vertragsgemäßem Verhalten des Beklagten hätte erteilen müssen; darauf kommt es nach § 249 BGB an (vgl. BGHZ 36, 144, 154; BGH, WM 1993, 1677, 1679; Urteil vom 23.11.1995, IX ZR 225/94).
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.1996 - 19 U 139/95
    Ein darauf gegründeter Schadensersatzanspruch des Klägers setzt voraus, daß der Verwalter seine Zustimmung bei vertragsgemäßem Verhalten des Beklagten hätte erteilen müssen; darauf kommt es nach § 249 BGB an (vgl. BGHZ 36, 144, 154; BGH, WM 1993, 1677, 1679; Urteil vom 23.11.1995, IX ZR 225/94).
  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.1996 - 19 U 139/95
    Ein darauf gegründeter Schadensersatzanspruch des Klägers setzt voraus, daß der Verwalter seine Zustimmung bei vertragsgemäßem Verhalten des Beklagten hätte erteilen müssen; darauf kommt es nach § 249 BGB an (vgl. BGHZ 36, 144, 154; BGH, WM 1993, 1677, 1679; Urteil vom 23.11.1995, IX ZR 225/94).
  • OLG Hamm, 03.02.1992 - 15 W 63/91

    Verweigerung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.1996 - 19 U 139/95
    Dieser liegt vor, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt, die in der Person des Erwerbers liegt (BayObLG, Beschl. v. 4.1.1995, DRsp-ROM Nr. 1995/3342 mit zahlr. Nachw.), was insbesondere u.a. dann gilt, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel daran bestehen, daß der Erwerber die ihm gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen werde (OLG Düsseldorf, DRsp-ROM Nr. 1995/1500 = ZMR 1992, 68; OLG Hamm, DRsp-ROM Nr. 1993/1948 = DNotZ 1992, 429 = NJW-RR 1992, 785 = OLGZ 1992, 295).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 355/91

    Wichtiger Grund für die Versagung der Verwalterzustimmung zur Weiterveräußerung

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.1996 - 19 U 139/95
    Dieser liegt vor, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt, die in der Person des Erwerbers liegt (BayObLG, Beschl. v. 4.1.1995, DRsp-ROM Nr. 1995/3342 mit zahlr. Nachw.), was insbesondere u.a. dann gilt, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel daran bestehen, daß der Erwerber die ihm gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegenden finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen werde (OLG Düsseldorf, DRsp-ROM Nr. 1995/1500 = ZMR 1992, 68; OLG Hamm, DRsp-ROM Nr. 1993/1948 = DNotZ 1992, 429 = NJW-RR 1992, 785 = OLGZ 1992, 295).
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 17/09

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Berücksichtigung von Stamm- oder

    Eine derartige Weiternutzung wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte dann angenommen, wenn der vormalige Vertragshändler einen Vertragswerkstattbetrieb fortführt, da es der Lebenserfahrung entspreche, dass zumindest ein Teil der geworbenen Neukunden auch nach der Aufgabe des Händlerbetriebs ihr Fahrzeug bei dem ihnen vertrauten früheren Händler reparieren und warten lasse (OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 17. Januar 2006 - 11 U 34/05 (Kart), juris Rn. 51; vom 17. Juli 2007 - 11 U 53/06 (Kart), juris Rn. 71; OLG Celle, OLGR 2001, 318, 320; OLG Köln, IHR 2009, 258, 265 f. - unter Aufgabe der früheren abweichenden Rechtsprechung im Urteil vom 31. März 2006 - 19 U 139/95, juris Rn. 47; für einen Abzug auch Niebling, Vertragshändlerrecht im Automobilvertrieb, 4. Aufl., Rn. 521 ff.; Reckmann, WuW 2003, 752, 762).
  • OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 Wx 92/98

    Wohnungseigentumsrecht: Verspätete Zustimmung des Verwalters einer

    Der Veräußerer ist im Rahmen des Zustimmungsverfahrens verpflichtet, dem Verwalter jede ihm mögliche Information über den Erwerber zu geben oder diesen zu einer Selbstauskunft zu veranlassen (BayObLG DWE 1983, 26; OLG Köln NJW-RR 1996, 1296, 1297; KG ZMR 1990, 68).
  • OLG Dresden, 23.12.1998 - 6 U 2622/98

    Rechtsfolgen der Annahme eines notariellen Kaufangebots; Unterwerfung unter die

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  • LG Düsseldorf, 20.07.2016 - 25 S 179/15

    Kann Verwalter die Zustimmung zur Veräußerung an eine UG verweigern?

    Ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 WEG liegt vor bei mangelnder Sicherheit für die Erfüllung der Lastenbeitrags- und Finanzierungsverpflichtungen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. Oktober 1982  - 20 W 209/82, Wohnungseigentümer 1983, 61; BayObLG, Beschluss vom 29. Dezember 1983 - 2 Z 18/83; Wohnungseigentümer 1984, 60), wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Erwerber die ihm gegenüber der Gemeinschaft obliegenden finanziellen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen wird (OLG Köln, Urteil vom 15. März 1996 - 19 U 139/95, NJW-RR 96, 1296).
  • OLG Hamburg, 01.08.2003 - 2 Wx 144/00

    Zur Frage der Entstehung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Verwalter bzw.

    Unter den gegebenen Umständen war es Sache des Antragstellers den Antragsgegnern umfassende Auskünfte über die Person und den Vermögensstatus des Erwerbers zu geben bzw. diesen zu einer entsprechenden Selbstauskunft zu veranlassen ( vgl. auch Urt. OLG Köln NJW-RR 96, 1296, 1297).
  • AG Ansbach, 19.09.2013 - 3 C 710/13

    Selbstauskunft der Erwerbers fehlt: Verwalter muss Veräußerung nicht zustimmen!

    Da der Verwalter nach dem Verwaltervertrag verpflichtet ist, vor Erteilung der Zustimmung eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, muss der veräußerungswillige Wohnungseigentümer dem Verwalter im Rahmen des Zustimmungsverfahrens zur Schaffung einer entsprechenden Entscheidungsgrundlage im Sinne einer sekundären Darlegungslast sämtliche ihm mögliche Informationen über den Erwerber erteilen oder auch auf den Erwerber einwirken, dass dieser eine "Selbstauskunft" erteilt (Bärmann/Pick "WEG" 19. Aufl. § 12, Rdnr. 10; OLG Hamburg ZMR 2004, 850 ff; KG Berlin ZMR 90, 68ff; OLG Köln NJW-RR 96, 1296ff).
  • AG Arnsberg, 19.09.2013 - 3 C 710/13

    Verwalter kann Zustimmung zur Veräußerung von der Offenlegung sämtlicher

    Da der Verwalter nach dem Verwaltervertrag verpflichtet ist, vor Erteilung der Zustimmung eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, muss der veräußerungswillige Wohnungseigentümer dem Verwalter im Rahmen des Zustimmungsverfahrens zur Schaffung einer entsprechenden Entscheidungsgrundlage im Sinne einer sekundären Darlegungslast sämtliche ihm mögliche Informationen über den Erwerber erteilen oder auch auf den Erwerber einwirken, dass dieser eine "Selbstauskunft" erteilt (Bärmann/Pick "WEG" 19. Aufl. § 12, Rdnr. 10; OLG Hamburg ZMR 2004, 850 ff; KG Berlin ZMR 90, 68ff; OLG Köln NJW-RR 96, 1296ff).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.1996 - BLw 25/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1791
BGH, 29.11.1996 - BLw 25/96 (https://dejure.org/1996,1791)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1996 - BLw 25/96 (https://dejure.org/1996,1791)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1996 - BLw 25/96 (https://dejure.org/1996,1791)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung eines Pachtverhältnisses - Verweigerung der Genehmigung eines Kaufvertrages auf Grund eines Vorkaufrechts - Grundstücksveräußerung an einen Nichtlandwirt mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur

  • rechtsportal.de

    GrdstVG § 9
    Genehmigungsfähigkeit eines Grundstückskaufs zur Verwirklichung eines Naturschutzprojekts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 336
  • MDR 1997, 232
  • DNotZ 1997, 427
  • NJ 1997, 251
  • WM 1997, 538
  • DVBl 1997, 572 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 25/96
    Nicht notwendig ist, daß das konkrete Projekt von der Bundesregierung selbst gefördert und in ihrem Agrarbericht gesondert aufgeführt wird (Fortführung von BGHZ 94, 292).«.

    Er hält den Vertrag entsprechend den in BGHZ 94, 292 ff aufgestellten Grundsätzen für genehmigungsfähig.

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde lassen sich die in BGHZ 94, 292, 295 ff aufgestellten Grundsätze auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Es trifft zwar zu, daß BGHZ 94, 292 ff einen Fall betraf, in dem der Grundstücksankauf von der Bundesregierung finanziell gefördert wurde und dies im Agrarbericht auch ausdrücklich Erwähnung fand.

    Mit Recht verweist das Beschwerdegericht insoweit darauf, daß das Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz nicht der positiven Lenkung des landwirtschaftlichen Grundstückverkehrs dient und es nicht der Genehmigungsbehörde und den Landwirtschaftsgerichten obliegt, durch Bewertung mehrerer miteinander konkurrierender Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen eine Rangfolge aufzustellen (vgl. BGHZ 94, 292, 297).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 25/96
    Was darunter zu verstehen ist, entnimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung im Anschluß an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 21, 73) den von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichten (vgl. § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955, BGBl I S. 565).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 25/96
    Ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter Zwischenbescheid hätte nur eine Zweimonatsfrist in Lauf gesetzt (vgl. BGHZ 94, 299, 302 m.w.N.).
  • Drs-Bund, 08.02.1995 - BT-Drs 13/400
    Auszug aus BGH, 29.11.1996 - BLw 25/96
    Auch das Berufungsgericht hat sie herangezogen und ihnen, insbesondere demjenigen des Wirtschaftsjahres 1993/94 (BT-Drucks. 13/400), entnommen, daß die Bundesregierung als viertes agrarpolitisches Hauptziel unter anderem die "Sicherung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen, sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt" verfolgt, dabei auch in der Agrarpolitik den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes verstärkt Rechnung tragen will, was auch im Interesse der Landwirtschaft liege, die auf die dauerhafte Funktions- und Nutzungsfähigkeit des Naturhaushalts angewiesen sei.
  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Der von dem Erwerber verfolgte nichtlandwirtschaftliche Zweck vermag nur dann den sonst aus dem Erwebsinteresse und dem Aufstockungsbedarf eines Landwirts begründeten Versagungsgrund auszuräumen, wenn der Erwerb der Umsetzung einer staatlich befürworteten und nach dem Agrarbericht förderungsfähigen Maßnahme dient (vgl. Senat, BGHZ 94, 292, 296; Beschl. v. 29. November 1996, BLw 25/96, RdL 1997, 47, 48).
  • BGH, 08.05.2020 - BLw 2/18

    Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken an einen

    Soweit die hierin formulierten naturschutzrechtlichen Ziele in den Agrarberichten der Länder und den landesrechtlichen Förderprogrammen eine Konkretisierung erfahren haben, sind (auch) diese für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit maßgeblich (Fortführung von Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292 und Beschluss vom 29. November 1996 - BLw 25/96, NJW-RR 1997, 336).

    Einer über die Förderungsfähigkeit hinausgehenden gesonderten Befürwortung oder Unterstützung der Maßnahme durch staatliche Behörden bedarf es nicht (insoweit Klarstellung zu Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 296 f.; Beschluss vom 29. November 1996 - BLw 25/96, NJW-RR 1997, 336, 337; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 34 und Beschluss vom 27. November 2009 - BLw 4/09, NJW-RR 2010, 886 Rn. 18).

    Soweit sich aus früheren Entscheidungen des Senats etwas anderes ergeben sollte (vgl. Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 296 f.; Beschluss vom 29. November 1996 - BLw 25/96, NJW-RR 1997, 336, 337; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 34; Beschluss vom 27. November 2009 - BLw 4/09, NJW-RR 2010, 886 Rn. 18), wird hieran nicht festgehalten.

    Nicht entscheidend ist, ob der Erwerber das Grundstück sofort nutzen kann oder erst den Ablauf eines bestehenden Pachtvertrages abwarten muss (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 1996 - BLw 25/96, NJW-RR 1997, 336, 337).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb

    So wird der Erwerber bzw. seine Rechtsform in den Entscheidungen gar nicht näher dargestellt (BGH, Beschluss vom 29.11.1996 - BLw 25/96 -, Juris; Beschluss vom 27.11.2009 - BLw 4/09 -, Juris).

    So stellte der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 29. November 1996 (BLw 25/96, Juris Rn. 8) klar, dass die Förderung durch die Bundesregierung nicht entscheidend sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Genehmigung für Veräußerung

    So wird der Erwerber bzw. seine Rechtsform in den Entscheidungen gar nicht näher dargestellt (BGH, Beschluss vom 29.11.1996 - BLw 25/96 -, Juris; Beschluss vom 27.11.2009 - BLw 4/09 -, Juris).

    So stellte der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 29. November 1996 ( BLw 25/96, Juris Rn. 8) klar, dass die Förderung durch die Bundesregierung nicht entscheidend sei.

  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 5/11

    Grundstücksverkehrsrecht: Gleichstellung eines Nebenerwerbslandswirts mit einem

    Zwar ist das Erwerbsinteresse des Vollerwerbslandwirts wie der Beteiligten zu 5. gegenüber einem Nichtlandwirt dann nicht vorrangig, wenn der Grundstücksverkauf an diesen im Rahmen eines im Agrarbericht der Bundesregierung aufgeführten und mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekts zur Erhaltung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft erfolgt; dann nämlich stehen sich der Naturschutz und die Förderung der Landwirtschaft auf gleicher Höhe gegenüber, und es obliegt weder der Genehmigungsbehörde noch den Landwirtschaftsgerichten, für mehrere miteinander konkurrierende Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen eine Rangfolge aufzustellen (BGHZ 94, 292, juris Rn. 12; AgrarR 1997, 154 = NJW-RR 1997, 336, juris Rn. 10; Senat, a. a. O., juris Rn. 29).

    Das begründete Interesse des Vollerwerbslandwirts am Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke dringt gegenüber dem Erwerbsinteresse des Nichtlandwirts letztlich nur dann nicht durch, wenn der Flächenerwerb des Nichtlandwirts zum Zwecke des Naturschutzes zugleich der Durchsetzung einer konkreten staatlich befürworteten und nach dem Agrarbericht förderungswürdigen Maßnahme dient (BGHZ 94, 292, juris Rn. 16; AgrarR 1997, 154 = NJW-RR 1997, 336, juris Rn. 8; Senat a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 20 WLw 1/15

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Zu deren Konkretisierung ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW-RR 1997, 336 m.w.N.), welche auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht (BVerfGE 21, 73 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63] ), auf die von der Bundesregierung periodisch erstatteten Agrarberichte zurückzugreifen.

    Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes, die zunehmend an Bedeutung für die angestrebte Verbesserung der Agrarstruktur gewinnen (vgl. hierzu Kollrus RdL 2011, 197), werden deshalb mittlerweile in der obergerichtlichen Rechtsprechung gleichrangig neben den agrarstrukturell weiterhin förderungswürdigen Interessen der Landwirtschaft an einer ausreichenden Flächenausstattung anerkannt, wenn der Grundstückserwerb zur Verwirklichung eines konkreten Naturschutzprojektes dient, das staatlich befürwortet und gefördert wird (vgl. BGHZ 94, 292 = MDR 1985, 1023 = NJW-RR 1986, 312 und BGH NJW-RR 1997, 336 [BGH 29.11.1996 - BLw 25/96] = AgrarR 1997, 154; BGH NJW-RR 2006, 1245 [BGH 28.04.2006 - BLw 32/05] ; OLG Oldenburg AUR 2013, 136 [OLG Oldenburg 08.11.2012 - 10 W 23/12] und AUR 213, 417; OLG Stuttgart RdL 1997, 158; OLG Jena AgrarR 2001, 120 = RdL 2000, 301), OLG Koblenz RdL 2001, 214).

  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 6/11

    Grundstücksverkehrsrecht: Gleichstellung eines Nebenerwerbslandswirts mit einem

    Zwar ist das Erwerbsinteresse des Vollerwerbslandwirts wie der Beteiligten zu 5. gegenüber einem Nichtlandwirt dann nicht vorrangig, wenn der Grundstücksverkauf an diesen im Rahmen eines im Agrarbericht der Bundesregierung aufgeführten und mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekts zur Erhaltung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft erfolgt; dann nämlich stehen sich der Naturschutz und die Förderung der Landwirtschaft auf gleicher Höhe gegenüber, und es obliegt weder der Genehmigungsbehörde noch den Landwirtschaftsgerichten, für mehrere miteinander konkurrierende Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen eine Rangfolge aufzustellen (BGHZ 94, 292, juris Rn. 12; AgrarR 1997, 154 = NJW-RR 1997, 336, juris Rn. 10; Senat, a. a. O., juris Rn. 29).

    Das begründete Interesse des Vollerwerbslandwirts am Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke dringt gegenüber dem Erwerbsinteresse des Nichtlandwirts letztlich nur dann nicht durch, wenn der Flächenerwerb des Nichtlandwirts zum Zwecke des Naturschutzes zugleich der Durchsetzung einer konkreten staatlich befürworteten und nach dem Agrarbericht förderungswürdigen Maßnahme dient (BGHZ 94, 292, juris Rn. 16; AgrarR 1997, 154 = NJW-RR 1997, 336, juris Rn. 8; Senat a. a. O.).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97

    Geltung des Verbots der Schlechterstellung im Genehmigungsverfahren nach dem

    Sie können hier jedoch auf sich beruhen, weil das Beschwerdegericht - wie nachfolgend ausgeführt - zu Recht eine uneingeschränkte Genehmigung erteilt hat und es keinen relevanten Unterschied bedeutet, ob die Genehmigung als erteilt gilt oder erteilt wird (vgl. Senatsbeschl. v. 29. November 1996, BLw 25/96, BGHR GrdstVG § 6 Abs. 1 Satz 2, Zwischenbescheid 1).
  • OLG Celle, 12.01.2017 - 7 W 48/16

    Landwirtschaftliches Bodenrecht: Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages;

    Die Behörde darf auch nicht aus anderen Gründen eine Auswahl unter den nach dem Grundstücksverkehrsgesetz konkurrierenden privilegierten Erwerbsinteressenten vornehmen (BGH, Beschl. v. 09.05.1985 - BLw 8/84, NJW-RR 1986, 312 = BGHZ 94, 292, 298; BGH, Beschl. v. 29.11.1996 - BLw 25/96, NJW-RR 1997, 336; Martinez a. a. O. mwN).
  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Nach Rspr. des BGH ist allerdings die weitere Fristverlängerung zur Herbeiführung der Ausübung eines Vorkaufsrechts nicht wirksam mit der Folge des Eintritts der Genehmigungsfiktion, wenn die Genehmigungbehörde zu Unrecht bzw. irrtümlich die Voraussetzungen für die weitere Fristverlängerung zwecks Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts angenommen hat, die Voraussetzungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechts aber bei Fristverlängerung objektiv nicht vorlagen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 336, 337; BGHZ 94, 299, 302; 44, 202, 204).
  • BGH, 29.03.2001 - BLw 25/00

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • VerfGH Berlin, 14.11.2003 - VerfGH 95/01
  • OLG Celle, 04.09.2023 - 7 W 22/22

    Grundstückverkehrsgenehmigung; Rückverpachtung; Eigenlandquote; Versagung der

  • OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 20 Ww 7/00

    Landwirtschaftssache: Merkmal der ungesunden Verteilung von Grund und Boden im

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